Der Antrag der Fraktion der Freien Wähler/FDP vom 28.06.2017 wird im Wortlaut zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

Zu Nr. 1: Die Anwendung des § 13 b BauGB wird vorerst abgelehnt. Der Bürgermeister wird gebeten, mit den Grundstückseigentümern Gespräche über die Verkaufsbereitschaft von Flächen zu führen. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit wieder zur Beratung vorgelegt.

 

Zu Nr. 2: Der Antrag auf Ergreifung von plansichernden Maßnahmen nach §§ 14 oder 15 BauGB wird aus Rechtsgründen abgelehnt.