Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Prüfung der Zulässigkeit nach § 35 BauGB wird in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.

Die Entwässerung erfolgt über einen bestehenden Revisionsschacht.

Dieser befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1352, Gemarkung Mirskofen.

Eigentümer dieses Grundstücks ist Alfons Vilser.

Die Kanalleitung auf Privatgrund ist über eine Grunddienstbarkeit zu sichern.