Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachform, der abweichenden Farbe der Dacheindeckung und der abweichenden Dacheindeckung mit der Garage, der Überschreitung der Firsthöhe mit der Garage wird zugestimmt.