Sitzung: 21.06.2017 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt folgende Stellungnahme zur Antragskonferenz am 27.
und 28. Juni 2017:
1.
Trassenkorridor:
Allgemeine
Vorbemerkungen:
Der vom Netzbetreiber Tennet bei der Bundesnetzagentur
im März 2017 beantragte Vorschlagskorridor (Trassensegment 100b) der
Gleichstromtrasse SuedOstLink verläuft im Landkreis Landshut an Bayerbach bei
Ergoldsbach und Postau vorbei in Richtung Mettenbach. Der von Tennet beantragte
Alternativkorridor (Trassensegment 099b) verläuft parallel zur B15 neu. Da der
Vorschlagskorridor dem Prinzip der Geradlinigkeit widerspricht, mit einem
unverhältnismäßigen Flächenverbrauch einhergeht (Mehrweg von rund sechs
Kilometer gegenüber einer am vorhandenen Straßennetz angelehnten
Trassenführung), Schneisen in bewaldetem Gebiet hinterlässt und eine der
letzten dem Markt Essenbach verbleibenden Entwicklungsflächen in Anspruch
nimmt, wird ein alternativer Trassenverlauf im Landkreis Landshut gefordert.
Vorschlag:
Alternativer Trassenverlauf
a) Trassenführung
Die aus Sicht des Marktes Essenbach einzig umsetzbare
Alternativtrasse soll im Gemeindegebiet Bayerbach auf Höhe der Kreisstraße LA
28 zwischen Feuchten und Paindlkofen nach Süden schwenken und dann in Richtung
Kreisstraße LA 10 laufen. Mit Querung der LA 10 soll die erdverkabelte
Höchstspannungsleitung dann möglichst geradlinig entlang der Kreisstraße
LA 10 verlaufen, dabei westlich an Postau vorbeiführen und sich in südliche
Richtung bis zur Bundesautobahn A 92 erstrecken. Sodann soll die Trasse entlang
der A 92 bis zur Querung selbiger mit der Kreisstraße LA 22 ihren Lauf nehmen.
Schließlich fällt der Trassenkorridor mit der Kreisstraße LA 22 zusammen und
endet dann am vorgesehenen Konverterstandort 2 am Kernkraftwerk Isar (siehe
Lageplan).
Für den Fall, dass der Verlauf entlang der A 92
aufgrund der dortigen FFH- und SPA-Gebiete problembehaftet sein sollte, wird
dafür plädiert, das Erdkabel in diesem kurzen Streckenabschnitt im
Pflugverfahren unter Inanspruchnahme des parallel zur A 92 verlaufenden
Wirtschaftswegs in den Boden einzubringen.
b) Vorteile
Der Verlauf der in a) beschriebenen Alternativroute
orientiert sich zum einen an der bereits vorhandenen Infrastruktur und verläuft
zudem nahezu geradlinig, wodurch deutlich weniger Fläche in Anspruch genommen
werden muss, was auch mit einem deutlich geringeren monetären Aufwand verbunden
ist. Bei Wahl der vorgeschlagenen Alternativroute würde die Zahl offener
Waldschneisen auf ein Minimum begrenzt werden. Weiter bliebe dem bereits
besonders belasteten Markt Essenbach (KKI, Zwischenlager BELLA, B15 neu,
Bahntrassen Plattling – München und Regensburg-München sowie SuedOstLink) eine
wichtige Fläche für die Ortsentwicklung erhalten. Sollte eine
Wechselstromtrasse vom Konverterstandort 2 am Kernkraftwerk zum Verteilpunkt in
Altheim notwendig werden, so soll diese ebenfalls unterirdisch verlegt werden.
Schließlich dürfen die Projektverantwortlichen die konstruktive Begleitung der
örtlich Verantwortlichen erwarten, werden die regionalen Mindestanforderungen
erfüllt.
Alle weiteren diskutierten Trassenvorschläge und
–alternativen lehnt der Markt Essenbach aufgrund der erheblichen
Beeinträchtigungen für den Markt Essenbach und auch seiner Bürger vehement ab.
2.
Konverterstandort:
Bezüglich der Festlegung des Konverterstandortes wird auf den Marktgemeinderatsbeschluss vom 06.12.2016 verwiesen. Als einzig möglichen Konverterstandort in der Nähe des Endpunkts sieht der Markt Essenbach den Standort Nr. 2 am Gelände des Kernkraftwerks. Alle weiteren Standortvarianten lehnt der Marktgemeinderat unter Hinweis auf die von TenneT selbst genannten „Widerstandskriterien“ ab.