Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Stellungnahme zur Antragskonferenz am 27. und 28. Juni 2017:

 

1.    Trassenkorridor:

 

Allgemeine Vorbemerkungen:

Der vom Netzbetreiber Tennet bei der Bundesnetzagentur im März 2017 beantragte Vorschlagskorridor (Trassensegment 100b) der Gleichstromtrasse SuedOstLink verläuft im Landkreis Landshut an Bayerbach bei Ergoldsbach und Postau vorbei in Richtung Mettenbach. Der von Tennet beantragte Alternativkorridor (Trassensegment 099b) verläuft parallel zur B15 neu. Da der Vorschlagskorridor dem Prinzip der Geradlinigkeit widerspricht, mit einem unverhältnismäßigen Flächenverbrauch einhergeht (Mehrweg von rund sechs Kilometer gegenüber einer am vorhandenen Straßennetz angelehnten Trassenführung), Schneisen in bewaldetem Gebiet hinterlässt und eine der letzten dem Markt Essenbach verbleibenden Entwicklungsflächen in Anspruch nimmt, wird ein alternativer Trassenverlauf im Landkreis Landshut gefordert.

 

Vorschlag: Alternativer Trassenverlauf

 

a)   Trassenführung

Die aus Sicht des Marktes Essenbach einzig umsetzbare Alternativtrasse soll im Gemeindegebiet Bayerbach auf Höhe der Kreisstraße LA 28 zwischen Feuchten und Paindlkofen nach Süden schwenken und dann in Richtung Kreisstraße LA 10 laufen. Mit Querung der LA 10 soll die erdverkabelte Höchstspannungsleitung dann möglichst geradlinig entlang der Kreisstraße LA 10 verlaufen, dabei westlich an Postau vorbeiführen und sich in südliche Richtung bis zur Bundesautobahn A 92 erstrecken. Sodann soll die Trasse entlang der A 92 bis zur Querung selbiger mit der Kreisstraße LA 22 ihren Lauf nehmen. Schließlich fällt der Trassenkorridor mit der Kreisstraße LA 22 zusammen und endet dann am vorgesehenen Konverterstandort 2 am Kernkraftwerk Isar (siehe Lageplan).

 

Für den Fall, dass der Verlauf entlang der A 92 aufgrund der dortigen FFH- und SPA-Gebiete problembehaftet sein sollte, wird dafür plädiert, das Erdkabel in diesem kurzen Streckenabschnitt im Pflugverfahren unter Inanspruchnahme des parallel zur A 92 verlaufenden Wirtschaftswegs in den Boden einzubringen.

 

b)   Vorteile

Der Verlauf der in a) beschriebenen Alternativroute orientiert sich zum einen an der bereits vorhandenen Infrastruktur und verläuft zudem nahezu geradlinig, wodurch deutlich weniger Fläche in Anspruch genommen werden muss, was auch mit einem deutlich geringeren monetären Aufwand verbunden ist. Bei Wahl der vorgeschlagenen Alternativroute würde die Zahl offener Waldschneisen auf ein Minimum begrenzt werden. Weiter bliebe dem bereits besonders belasteten Markt Essenbach (KKI, Zwischenlager BELLA, B15 neu, Bahntrassen Plattling – München und Regensburg-München sowie SuedOstLink) eine wichtige Fläche für die Ortsentwicklung erhalten. Sollte eine Wechselstromtrasse vom Konverterstandort 2 am Kernkraftwerk zum Verteilpunkt in Altheim notwendig werden, so soll diese ebenfalls unterirdisch verlegt werden. Schließlich dürfen die Projektverantwortlichen die konstruktive Begleitung der örtlich Verantwortlichen erwarten, werden die regionalen Mindestanforderungen erfüllt.

 

Alle weiteren diskutierten Trassenvorschläge und –alternativen lehnt der Markt Essenbach aufgrund der erheblichen Beeinträchtigungen für den Markt Essenbach und auch seiner Bürger vehement ab.

 

 

2.    Konverterstandort: 

 

Bezüglich der Festlegung des Konverterstandortes wird auf den Marktgemeinderatsbeschluss vom 06.12.2016 verwiesen. Als einzig möglichen Konverterstandort in der Nähe des Endpunkts sieht der Markt Essenbach den Standort Nr. 2 am Gelände des Kernkraftwerks. Alle weiteren Standortvarianten lehnt der Marktgemeinderat unter Hinweis auf die von TenneT selbst genannten „Widerstandskriterien“ ab.