Informationen:

- TenneT/SuedOstLink, Antragskonferenz vom 27./28.06.2017: Zweiter Bürgermeister Spierer berichtet von der Antragskonferenz. Bürgermeister Neubauer verweist darauf, dass der Markt Essenbach in Kooperation mit MdL Hölzl weitere Wege auf politischer Ebene beschreiten wird.

- Radweg Ahrain/Essenbach (LA7): Bezüglich der Anfrage aus einer der letzten Sitzungen wird dargestellt, dass derzeit aus Haftungsgründen keine provisorische Asphaltierung des betroffenen Abschnitts erfolgen kann. Es wird versucht, mit den zuständigen Stellen regelmäßig eine gefahrlose Befahrbarkeit zu gewährleisten.

- B 15n/A92 (Benennung Autobahnkreuz): Die E-Mail der Autobahndirektion vom 17.05.2017 wird zur Kenntnis gegeben („Da nach dem Weiterbau der B 15n bis zur B 299 bei Geisenhausen/Vilsbiburg über dieses Kreuz die verkehrlich bedeutenden innerstädtischen Verteilungen nach Landshut Zentrum/Nord (über die A92) bzw. nach Landshut-Ost (über die B 15neu) erfolgen sollen und darüber hinaus auch der bisher über die AS Landshut-Nord abgeleitete Fernverkehr in Richtung Altötting (B 299) auch dann über die B 15neu geführt werden soll (bisher ab AS Landshut Nord durch das Stadtgebiet von Landshut/Ergolding), kam man zu der Entscheidung, dass dieses Kreuz die überregionale Benennung „Kreuz Landshut“ erhalten soll (im 1. Schritt „Dreieck Landshut“). Am 08.08.2013 wurde diese Namensgebung genehmigt. Eine Namensgebung „Kreuz Essenbach“ war im Übrigen schon einmal im Vorfeld der Anhörung angedacht worden, aber dann aus den gerade genannten Gründen verworfen worden.
Gegen eine Benennung „Kreuz Essenbach“ spricht auch die Tatsache, dass für den Knotenpunkt B 15neu/St 2141 der Anschlussstellenname „Essenbach“ genehmigt wurde. Dieser müsste umbenannt werden, da nach den „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000)“ die Namensgleichheit verschiedener Knotenpunkte nicht zulässig ist. Dies gilt sowohl für Knotenpunkte verschiedener Kategorien als auch für Knotenpunkte im Zuge verschiedener Autobahnen bzw. autobahnähnlicher Straßen.
Eine Bezeichnung „Kreuz Ohu“ dürfte wiederum aus den zuerst genannten Gründen nicht umsetzbar sein.“)

 

Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder:

- Herr Luginger: Kreisverkehr St 2141/LA 7 Gestaltung: Gemeinde sollte sich Gedanken machen.

- Herr Luginger: GVS Artlkofen-Buch: Es sei dringend erforderlich, die Bankette aufzufüllen, die Gemeinde Hohenthann hätte von ihrer Seite aus schon begonnen.
Antwort: Der Sache wird nachgegangen.

- Herr Luginger: GVS Artlkofen-Buch: Im Bereich der Bahnbrücke sollte ein Sichtfeld freigeschnitten werden.
Antwort: Die Sache wird geprüft.

- Frau Härtinger: Andreasweg Altheim: Eventuell sollte ein Schild „Keine Wendemöglichkeit für LKW“ aufgestellt werden.
Antwort: Die Anregung wird geprüft.

- Frau Härtinger: Feldweg St 2141 Richtung Ulmenstraße: Weg sei abgesperrt worden, muss aber für die Landwirtschaft befahrbar bleiben.
Antwort: Der Sache wird nachgegangen.

- Herr Wimmer: Kreuzung Höslstraße/Mühlbachsiedlung V (Anfrage aus der letzten Sitzung): Eine Verkehrsschau ist dringend notwendig (Vorfahrtsbeschilderung bzw. Tempo 30 Beschilderung).
Antwort: Wurde bereits aufgenommen.

- Herr Wenzl: Einmündung Eisvogelweg/St 2074: Es sollte ein Hinweisschild auf die dahinterliegende Höslstraße aufgestellt werden.
Antwort: Die Anregung wird geprüft.

- Herr Wenzl: Berichtet von der Fahrt nach Savigneux anlässlich des 20-jährigen Partnerschaftsjubiläums.