Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachneigung mit dem Erker und der Überschreitung mit dem Vorbau (Erker) von mehr als 1/3 der Fassadenlänge wird zugestimmt.