Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Bauvoranfrage in der dargelegten Form zu.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Ansichtsfläche der Dachgauben von bis zu 3,50 m² je Gaube sowie der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstandes von mind. 1,00 m mit dem Zwerchgiebel unter dem First des Hauptdaches wird zugestimmt.