Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Kosten für die Errichtung eines weiteren Revisionsschachtes sowie eine erforderliche Hochbordabsenkung im Bereich der geplanten Garagenzufahrt von der Oberbrunnstraße hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung ist anzufertigen.