Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachneigung mit dem Erker und der Terrassenüberdachung, Überschreitung mit den Vorbauten (Erker und Terrassenüberdachung) von jeweils 1/3 der Fassadenlänge und der Überschreitung mit der Summe aller Vorbauten von 2/3 der Fassadenlänge wird zugestimmt.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist die Erteilung des Einvernehmens abgelehnt)

 

Dem Bauherrn kann die Erteilung des Einvernehmens in Aussicht gestellt werden, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich einer Überschreitung der Fassadenlänge mit Vorbauten bzw. Terrassenüberdachung von jeweils 1/3 sowie mit der Summe aller Vorbauten von 2/3 der Fassadenlänge eingehalten werden.