Beschluss:

Der Markt Essenbach stimmt der geplanten Verrohrung unter folgenden Auflagen zu:

Die Verrohrung ist entsprechend der Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes Landshut auszuführen. Der Markt Essenbach ist bei der Ausführung der Verrohrung mit einzubeziehen.

Sämtliche anfallenden Kosten sowie Unterhaltskosten der Verrohrung hat der Antragsteller (Weinzierl Alfons) zu tragen. Ebenso geht die Unterhaltspflicht im Bereich der Verrohrung vom Markt Essenbach auf den Antragsteller, Herrn Alfons Weinzierl über. Eine evtl. Errichtung einer öffentlichen Wegeverbindung zwischen Ohuer Straße und der Grabenüberquerung wird abgelehnt.

Dies ist im Genehmigungsschreiben durch das Landratsamt Landshut mit aufzunehmen.