Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist die Abteilung Wasserrecht im LRA Landshut als Fachstelle zu hören.

Die notwendigen Abstandflächen, soweit sie auf öffentliche Flächen fallen, übernimmt der Markt Essenbach. Eine Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme liegt dem Bauantrag bei.