Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit der Garage und der Überschreitung der Gesamtlänge mit der Garage einschließlich Nebenräume von mehr als 9 m nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO wird zugestimmt.