Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Bauweise

mit 4 Wohneinheiten und einer Überschreitung der Baugrenze mit der Doppelgarage und eines Freiflächenstellplatzes auf der Südseite des Grundstücks wird zugestimmt.