Antrag Marktgemeinderatsmitglied Hujber:

Beschluss 9:14

 

                Der Tagesordnungspunkt wird zur Beschlussfassung auf eine nachfolgende     Marktgemeinderatssitzung vertagt.

                (Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag damit abgelehnt.)

 

  • Antrag der CSU-Fraktion:
    Beschluss 16:7

 

Der Marktgemeinderat beschließt nachfolgende Resolution:

 

                Im Oktober 2016 hat das Dialogforum zur B15neu beschlossen, dass drei verschiedene              Varianten (1a, 1b, 1c) in ein Raumordnungsverfahren für die Ost-Süd-Umfahrung     Landshuts einfließen sollen - alle drei Varianten führen durch den Ort Ohu!

Entsprechend diesen Planungen würde der beabsichtigte Weiterbau der B15neu erhebliche Belastungen für den Gemeindeteil Ohu bringen.

 

Der angedachte Bau von sechs Meter hohen Schallschutzwänden ist nicht ausreichend, um die erheblichen Belastungen für den Ortsteil Ohu abzumildern und wird auch aufgrund fundamentaler städtebaulicher Überlegungen von der Marktgemeinde Essenbach nicht akzeptiert werden.

 

Der Marktgemeinderat Essenbach fordert deshalb die Einhausung (mit Deckel!) der geplanten B15neu auf Höhe der Ortschaft Ohu!

 

Falls die Weiterführung der B15neu tatsächlich in den drei vom Dialogforum Ost-Süd-Umfahrung vorgeschlagenen Varianten realisiert werden sollte, hält der Marktgemeinderat Essenbach einzig den Weiterbau mit Einhausung einschließlich Deckel für annehmbar.

 

Andernfalls wird die Marktgemeinde Essenbach alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um eine Lösung ohne Einhausung und Deckel zu verhindern.

 

Es ist dazu ergänzend anzuführen, dass die Errichtung einer Einhausung mit Mehrkosten von etwa sechs Mio. Euro nur rund 2% der gesamten Bausumme für die Ost-Süd-Umfahrung Landshuts ausmachen würde. Dies ist dem Baulastträger nicht nur finanziell zuzumuten, sondern sollte von diesem auch im Hinblick auf eine bessere Verträglichkeit aktiv verfolgt werden.


Die vorliegende Resolution soll als Grundlage für eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren dienen.