Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid. Die Zulässigkeit nach § 35 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen. Das Bauvorhaben hat sich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen und darf das Ortsbild nicht beeinträchtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der geplante Standort des Wohnhauses innerhalb der Hochwasserberechnung für HQ100 des integralen Hochwasserschutzkonzeptes befindet.

Das Grundstück ist derzeit nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen.

Dazu muss auf dem Grundstück ein Revisionsschacht errichtet werden.

Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung ist anzufertigen.