Sitzung: 21.03.2017 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Markt Essenbach lehnt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für beide Varianten ab.
Das geplante Vorhaben liegt unmittelbar neben einer bereits bestehenden Wohnbebauung (Abstand zur nächsten Wohnbebauung: 12 m)
Das geplante Bauvorhaben greift überdies in die Planungshoheit des Marktes Essenbach ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Marktgemeinderat Essenbach in seiner Sitzung am 12.07.2016 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Breitenstraße III“, Mettenbach für den Geltungsbereich mit der Flur-Nr. 478 Tfl., Gemarkung Mettenbach, beschlossen wurde und sich dieser bereits in der 1. Auslegung befindet.
Das Plangebiet wurde bereits im Jahr 2000 im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet aufgenommen. Es liegt ca. 15 m südöstlich des geplanten Vorhabens.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu diesem Bauleitplanverfahren wurde vom Antragsteller vorgebracht, dass er auf dem Grundstück Fl.Nr. 65 bereits einen größeren landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Milchviehstall (60 Stallplätze), einem Stall für Jungvieh und Mast (90 Stallplätze) und darüber hinaus einem Schweinemaststall mit 50 Stallplätzen betreibt.
Eine Erweiterung des Betriebs wie nunmehr geplant um zusätzliche 192 Tiere erscheint angesichts der geringen Abstände aus immissionsschutzrechtlichen Gründen sowohl gegenüber der bestehenden Wohnbebauung als auch gegenüber dem vorgesehenen Neubaugebiet nicht genehmigungsfähig. Die Vorlage eines Immissionsschutzgutachtens wird daher für dringend erforderlich gehalten.
Dass eine Betriebserweiterung an dieser Stelle problematisch ist, musste dem Antragsteller auch spätestens seit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2000 mit der Festlegung eines Allgemeinen Wohngebiets für den Bereich des nunmehr vorgesehenen Bebauungsplangebiets bekannt sein.