Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Für den Bereich der Zufahrt über die Ergoldinger Straße ist eine Vereinbarung mit dem Antragsteller zu treffen, dass die Herstellungskosten für die Zufahrt sowie für evtl. entstehende Schäden an der Verrohrung der Antragsteller die Kosten zu tragen hat.