Die Thematik bezüglich der Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen wird kontrovers diskutiert.

 

Beschluss:

Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 31.05.2016, Betriebsleiterwohnungen nicht auszuschließen und die gegenteiligen Passagen zu den erforderlichen Schallschutzanforderungen in den Festsetzungen und der Begründungen des Bebauungsplanentwurfs entsprechend anzupassen, bleibt aufrechterhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren dementsprechend fortzuführen.