Sitzung: 22.02.2017 Marktgemeinderat
Die Thematik bezüglich der
Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen wird kontrovers diskutiert.
Beschluss:
Der Beschluss des
Marktgemeinderates vom 31.05.2016, Betriebsleiterwohnungen nicht auszuschließen
und die gegenteiligen Passagen zu den erforderlichen Schallschutzanforderungen
in den Festsetzungen und der Begründungen des Bebauungsplanentwurfs
entsprechend anzupassen, bleibt aufrechterhalten. Die Verwaltung wird
beauftragt, das Verfahren dementsprechend fortzuführen.