Das Bauvorhaben wurde vor Ort besichtigt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, einer Bebauung innerhalb des Sichtdreiecks, Überschreitung der zulässig Traufhöhe, der abweichenden Dachform-, -neigung und -eindeckung wird zugestimmt. Die notwendigen Abstandsflächen, soweit sie auf den gemeindlichen Gehweg fallen, übernimmt der Markt Essenbach.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens sind das Staatliche Straßenbauamt Landshut sowie die Abteilung Tiefbau im Landratsamt Landshut als jeweilige Fachstelle zu hören.