Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze, der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachdeckung wird zugestimmt.