Sitzung: 07.02.2017 Marktgemeinderat
Architekt Loibl erläutert
weitere Planungsvarianten (C – F).
Beschluss 17:2:
Nach Diskussion aller
vorgestellter Varianten billigt der Marktgemeinderat die vorgestellte
Bebauungsplanvorentwurfsvariante B.
Beschluss 8:11 :
Im Bebauungsplan sind auf
jedem Grundstück zwei Garagenbaufenster vorzusehen.
(Aufgrund des
Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag damit abgelehnt).
Beschluss 19:0
Die vorgestellte
Bebauungsplanvorentwurfsvariante B wird mit einem Garagen-Baufenster je
Parzelle gebilligt.
Die Festsetzungen des
Bebauungsplanes sollen wie vorgestellt ausgestaltet werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
durchzuführen.