Architekt Loibl erläutert weitere Planungsvarianten (C – F).

 

Beschluss 17:2:

Nach Diskussion aller vorgestellter Varianten billigt der Marktgemeinderat die vorgestellte Bebauungsplanvorentwurfsvariante B.

 

Beschluss 8:11 :

Im Bebauungsplan sind auf jedem Grundstück zwei Garagenbaufenster vorzusehen.

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag damit abgelehnt).

 

Beschluss 19:0

Die vorgestellte Bebauungsplanvorentwurfsvariante B wird mit einem Garagen-Baufenster je Parzelle gebilligt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen wie vorgestellt ausgestaltet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.