Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid in der dargelegten Form.

Die Prüfung der Privilegierung des geplanten Bauvorhabens wird in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich  im Bereich der Hochwasserrisikokarte HQ100.

Die Wasserversorgung erfolgt über einen Brunnen und die Abwasserbeseitigung über eine Kleinkläranlage.