Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Überschreitung der Gesamtlänge mit der Garage einschließlich deren Nebenräume von mehr als 9 m nach

Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO und der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

Die notwendigen Abstandsflächen, soweit sie auf die Gemeindestraße fallen, übernimmt der Markt Essenbach jedoch nur bis zu deren Mitte.