Beschluss:

Der vom Marktgemeinderat Essenbach gefasste Beschluss vom 22.11.2016 wird hiermit aufgehoben. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Das Einvernehmen kann jedoch in Aussicht gestellt werden, sofern eine Planung mit einer Firsthöhe von max. 7,00 m, neu eingereicht wird (vgl. geplante Bebauung auf Nachbargrundstück Fl.Nr. 131/3, Gem. Essenbach).