Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt bezüglich der von TenneT vorgestellten Konverterstandorte   folgende Stellungnahme des Marktes Essenbach im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung:

1.    Als einzig möglichen Konverterstandort in der Nähe des Endpunkts sieht der Markt Essenbach den Standort Nr. 2 (am Gelände des KKI).
Alle weiteren Standortvarianten lehnt der Marktgemeinderat unter Hinweis auf die von TenneT selbst in der Sitzung vom 22.11.2016 genannten „Widerstandskriterien“ ab.

2.    Aufgrund der bislang oberflächlichen Informationen zu den angestrebten Trassenvarianten durch das Gebiet des Marktes Essenbach  ist aktuell eine konkrete Festlegung noch nicht möglich.


Der Markt Essenbach fordert jedoch bei den weiteren Planungsvorbereitungen folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

 

a.      Die Trassenvariante ist so vorzubereiten, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde nicht weiter eingeschränkt werden (bereits gegeben durch die Regionalen Grünzüge, die B15 neu, die BAB 92 und die Bahnlinie Landshut – Bayer. Eisenstein).

 

b.      Die Variante ist so zu wählen, dass gegebenenfalls mögliche Bündelungen mit bereits gegebenen Trassen genutzt werden.

 

c.      Bei der Trassenfindung sind dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinde, dem Schutz und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, dem Schutz und den Interessen der Landwirtschaft sowie dem Natur- und Umweltschutz im besonderen Maße Rechnung zu tragen.

 

Ein detaillierter Beschluss wird gefasst und TenneT zugeleitet, sobald dem Markgemeinderat zu den Themen „Trassenvariante“ bzw. „Korridorvariante“ konkretere Daten und Informationen vorliegen.