Sitzung: 06.12.2016 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Optionserklärung
gem. § 27 (22) UStG für sämtliche
juristische Personen des öffentlichen Rechts des Marktes Essenbach auszuüben.
Im Laufe 2017 soll - nach Bekanntgabe eines genaueren Vorgehens
durch die Regierung - die vorzeitige Option zum 01.01.2018 ggf. auch eine
rückwirkende Option zum 01.01.2017 geprüft und dann im Marktgemeinderat
erläutert werden.