Beschluss:

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Optionserklärung gem. § 27 (22) UStG                                  für sämtliche juristische Personen des öffentlichen Rechts des Marktes Essenbach auszuüben.

 Im Laufe 2017 soll  - nach Bekanntgabe eines genaueren Vorgehens durch die Regierung - die vorzeitige Option zum 01.01.2018 ggf. auch eine rückwirkende Option zum 01.01.2017 geprüft und dann im Marktgemeinderat erläutert werden.