Beschluss:

Der Markt Essenbach nimmt zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) wie folgt Stellung:

Zu LEP 2.1 Zentrale Orte

Die vorgesehene Neuordnung der Zentralen Orte wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der großen Fortentwicklung der Gemeinde seit der letzten Einstufung im LEP und der damit einhergegangenen gesteigerten Bedeutung auch in Bezug auf Einrichtungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge beantragt der Markt Essenbach im Zuge der LEP-Fortschreibung die Einstufung als Mittelzentrum.

Zu LEP 3.3 Anbindegebot

Der Markt Essenbach schließt sich diesbezüglich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vom 19.10.2016 an.

Wie auch der Bayerische Gemeindetag sieht der Markt Essenbach, dass der vorliegende Entwurf über die bereits bestehenden Vorgaben des Baugesetzbuches hinaus massiv in die Entscheidungs- und Planungshoheit der Gemeinden eingreift. Die Entscheidung über einen nicht angebundenen Standort muss in der Verantwortung der planenden Gemeinde liegen und im Rahmen der Abwägung aller berührten öffentlichen und privaten Belange getroffen werden. Ergibt sich dabei, dass es z. B. aus topographischen oder anderen Gründen keinen geeigneten Standort gibt, dann muss eben im Einzelfall auch ein nicht angebundener Standort möglich sein.

Dies würde man dadurch erreichen, dass aus dem Anbindeziel ein Anbindegrundsatz würde, von dem in der Bauleitplanung bei entsprechender Begründung auch abgewichen werden könnte.

 


Für den Beschluss:  16

Gegen den Beschluss: 8

Anwesend: 24