Beschluss:

Der formlosen Bauvoranfrage wird im Grundsatz zugestimmt. Ein Kanalanschluss wird für erforderlich gehalten und ist auch technisch möglich. Grundstücksfragen sind in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.

 

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 19