Beschluss:

Der Markgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse, der Errichtung eines Kniestocks,

der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe, der Überschreitung des zulässigen Dachüberstandes (Ortgang) und einer Überschreitung der Baugrenzen mit den beiden Freiflächenstellplätzen wird zugestimmt.

 

 

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23