Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 23/17, Gemarkung Altheim mit zwei Einfamilienhäusern, der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachneigung und Errichtung einer Einzelgarage und eines Freiflächenstellplatzes außerhalb der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze und Garagen wird zugestimmt.

Auf die Stellungnahme der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG vom 02.08.2016 wird verwiesen.

 

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23