Sitzung: 12.07.2016 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid in der dargelegten Form.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.
Für den
Beschluss: 19 |
Gegen den
Beschluss: 4 |
Anwesend:
23 |
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