Sitzung: 26.04.2016 Marktgemeinderat
Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Bekanntmachung vom
29.02.2016 wurde die Öffentlichkeit über die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert. Diese fand vom 10.03.2016 bis 12.04.2016
statt. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Von der Öffentlichkeit sind
keine Stellungnahmen eingegangen.
Es wird davon Kenntnis
genommen, dass im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der
Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
Folgende
Träger öffentlicher Belange wurden im Verfahren beteiligt, haben jedoch keine
Stellungnahme abgegeben oder nicht geantwortet:
1.
Regionaler
Planungsverband
2.
Landratsamt
Landshut - Untere Naturschutzbehörde
3.
Gemeinde
Niederaichbach
4.
Bayernwerk
AG
5.
Markt
Essenbach – Bautechnik
6.
Markt
Ergolding
7.
Verwaltungsgemeinschaft
Wörth/Isar
8.
Landratsamt
Landshut – Abfallwirtschaft
9.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
10. Landratsamt Landshut – Wasserrecht
11. Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung Landshut
12. Wasserwirtschaftsamt Landshut
13. Kreisbrandrat Thomas Loibl
14. Dt. Telekom AG
Der Markt Essenbach geht davon
aus, dass bei den o.g. Trägern öffentliche Belange durch die Planung nicht
berührt werden.
Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen
abgegeben, jedoch ohne Einwände oder Änderungshinweise zur Planung:
15. Stadt Landshut (16.03.2016)
Von der Aufstellung des
Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Biogas“ wird ohne Erinnerung
Kenntnis genommen.
16. Vodafone GmbH (29.03.2016)
Gegen die im Betreff genannte
Maßnahme bestehen keine Einwände. In dem von Ihnen angefragten Bereich befinden
sich keine Anlagen der Vodafone GmbH.
17. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Landshut (31.03.2016)
Keine
Äußerung.
18. Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt
(22.03.2016)
Keine Einwände aus hygienischer Sicht.
19. Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz
AG (24.03.2016)
Von Seiten der
Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG bestehen keine Einwände gegen die
Entwürfe vom 16.02.2016 des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes.
20. Landratsamt Landshut – SG 44
Bauleitplanung (16.03.2016)
Keine Äußerung.
21. Energieversorgung Ergolding -
Essenbach (21.03.2016)
Gegen den
Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Sondergebiet Biogas“ besteht von Seiten der
Energieversorgung Ergolding - Essenbach GmbH kein Einwand.
22. Landratsamt Landshut -
Immissionsschutz (16.03.2016)
Keine
Einwände. Die immissionsschutztechnische Verträglichkeit wurde durch ein
Fachgutachten im Genehmigungsverfahren eingehender untersucht.
23. Zweckverband zur Wasserversorgung der
Isar-Gruppe 1 (14.03.2016)
Gegen die
Aufstellung des Bebauungsplans bestehen grundsätzlich keine Einwendungen.
Eigene Planungen und Maßnahmen sind von dem Vorhaben nicht berührt.
24. Amt für ländliche Entwicklung
Niederbayern (06.04.2016)
Im
Auftrag von Herrn Ltd. Baudirektor Josef Reidl teile ich Ihnen mit, dass gegen
die o.a. Planungen keine Einwände erhoben werden. Die betroffenen Flurstücke
sind an keinem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligt.
25. Bayerischer Bauernverband (05.04.2016)
Wir haben Rücksprache mit dem
zuständigen Ortsverband genommen.
Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes werden keine besonderen Bedenken
erhoben.
26. Gemeinde Hohenthann (14.03.2016)
Belange der Gemeinde sind
hiervon nicht betroffen.
Von Seiten der Gemeinde
Hohenthann werden gegen die Bauleitplanung des Marktes Essenbach keine Einwände
erhoben.
27. Markt Ergoldsbach (14.03.2016)
Da Belange des Marktes
Ergoldsbach nicht berührt werden, bestehen weder Einwendungen noch Anregungen.
28. Kabel Deutschland (13.04.2016)
Wir teilen Ihnen mit, dass die
Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine
Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine
Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von
Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.
29. Regierung von Niederbayern
(17.03.2016)
Der Markt Essenbach
beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 11 sowie
die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogas“, Unterahrain. Seitens
der Belange von Raumordnung und Landesplanung bestehen weiterhin keine Einwände
gegen dieses Vorhaben.
Abwägung:
Der Markt Essenbach nimmt die
o. g. Stellungnahmen zur Kenntnis und geht davon aus, dass die o. g. Träger
öffentlicher Belange durch die Planung nicht berührt werden.
30. Bund Naturschutz (11.04.2016)
Nach den uns vorliegenden
Planunterlagen stimmen wir dem o. g. Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie
der Änderung des Flächennutzungsplans zu.
Zur Einbindung in die Landschaft
ist eine intensivere Eingrünung mit heimischen Sträuchern herzustellen.
Abwägung:
Der Markt Essenbach nimmt die
Stellungnahme zur Kenntnis. Die im Bebauungsplan befindliche Eingrünung
entspricht den Darstellungen der Genehmigungsplanung und der damaligen
Abstimmung mit der UNB des LRA Landshut und wurde so verwirklicht. Die Untere
Naturschutzbehörde hat keine Einwendungen im Verfahren geltend gemacht und geht
somit mit der eingetragenen Eingrünung konform.
31. Staatliches Bauamt Landshut (04.04.2016)
Von Seiten
des Staatlichen Bauamts Landshut bestehen keine Einwände.
Sonstige
fachliche Information und Empfehlung:
Der
Zufahrtsbereich des Privatweges in die Staatsstraße St 2074 ist in Länge und
Breite so zu gestalten, dass auf dem Privatweg ein einbiegendes und ein
ausbiegendes Zulieferfahrzeug zur Biogasanlage nebeneinander Platz finden.
Die
Befahrbarkeit ist mit entsprechenden Schleppkurven nachzuweisen.
Weiterhin
ist die entstehende Verkehrsfläche auf eine Länge von 50 m bituminös oder
gleichwertig zu befestigen.
Abwägung:
Der Markt Essenbach nimmt die
Stellungnahme zur Kenntnis. Wie bereits in der ersten Abwägung beschrieben,
wurde mit dem Staatlichen Bauamt Landshut vereinbart, dass in der nächsten
gemeinsamen Verkehrsschau die Ausfahrtssituation noch einmal vor Ort erläutert
wird. Da der Privatweg keine Erschließungsstraße ist und dieser Weg sich nicht
im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet, ist er nicht Gegenstand des
Bauleitplanverfahrens. Der Privatweg hat im Zufahrtbereich der Staatsstraße
2074 eine Einfahrtsbreite von 13 Meter und ist betoniert.
32. Landratsamt Landshut – Untere
Bauaufsichtsbehörde (06.04.2016)
Hier wird nochmals auf unsere
Stellungnahme vom 24.11.2015 verwiesen.
Stellungnahme vom
24.11.2015:
Sowohl in der
Planzeichnung als auch in den Festsetzungen durch Text ist es nicht ausreichend
lediglich ein Sondergebiet festzusetzen.
Hier ist auch die
Zweckbestimmung( Biogas ) festzusetzen.
Im Rahmen der
Festsetzungen durch Text muss zwingend gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO die Art
die Nutzung festgesetzt werden.
Abwägung:
Der Markt Essenbach nimmt die
Stellungnahme zur Kenntnis. In der Planzeichnung wird auf redaktionellem Weg
das Planzeichen SO mit der in der Zeichenerklärung versehenen Zweckbestimmung
ergänzt.
Beschluss: 21:0
Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Biogas“, Unterahrain wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Plan erhält das Fassungsdatum vom 26.04.2016. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht vom 26.04.2016 wird gebilligt.