Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit Bekanntmachung vom 29.02.2016 wurde die Öffentlichkeit über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert. Diese fand vom 10.03.2016 bis 12.04.2016 statt. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Es wird davon Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden im Verfahren beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme abgegeben oder nicht geantwortet:

 

1.    Regionaler Planungsverband

2.    Landratsamt Landshut - Untere Naturschutzbehörde

3.    Gemeinde Niederaichbach

4.    Bayernwerk AG

5.    Markt Essenbach – Bautechnik

6.    Markt Ergolding

7.    Verwaltungsgemeinschaft Wörth/Isar

8.    Landratsamt Landshut – Abfallwirtschaft

9.    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

10.  Landratsamt Landshut – Wasserrecht

11.  Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut

12.  Wasserwirtschaftsamt Landshut

13.  Kreisbrandrat Thomas Loibl

14.  Dt. Telekom AG

 

Der Markt Essenbach geht davon aus, dass bei den o.g. Trägern öffentliche Belange durch die Planung nicht berührt werden.

 

Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben, jedoch ohne Einwände oder Änderungshinweise zur Planung:

 

15.  Stadt Landshut (16.03.2016)

Von der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Biogas“ wird ohne Erinnerung Kenntnis genommen.

 

16.  Vodafone GmbH (29.03.2016)

Gegen die im Betreff genannte Maßnahme bestehen keine Einwände. In dem von Ihnen angefragten Bereich befinden sich keine Anlagen der Vodafone GmbH.

 

17.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut (31.03.2016)

Keine Äußerung.

 

18.  Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt (22.03.2016)

Keine Einwände aus hygienischer Sicht.

 

19.  Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG (24.03.2016)

Von Seiten der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG bestehen keine Einwände gegen die Entwürfe vom 16.02.2016 des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes.

 

20.  Landratsamt Landshut – SG 44 Bauleitplanung (16.03.2016)

Keine Äußerung.

 

21.  Energieversorgung Ergolding - Essenbach (21.03.2016)

Gegen den Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Sondergebiet Biogas“ besteht von Seiten der Energieversorgung Ergolding - Essenbach GmbH kein Einwand.

 

22.  Landratsamt Landshut - Immissionsschutz (16.03.2016)

Keine Einwände. Die immissionsschutztechnische Verträglichkeit wurde durch ein Fachgutachten im Genehmigungsverfahren eingehender untersucht.

 

23.  Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe 1 (14.03.2016)

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen grundsätzlich keine Einwendungen. Eigene Planungen und Maßnahmen sind von dem Vorhaben nicht berührt.

 

24.  Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern (06.04.2016)

Im Auftrag von Herrn Ltd. Baudirektor Josef Reidl teile ich Ihnen mit, dass gegen die o.a. Planungen keine Einwände erhoben werden. Die betroffenen Flurstücke sind an keinem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligt.

 

25.  Bayerischer Bauernverband (05.04.2016)

Wir haben Rücksprache mit dem zuständigen Ortsverband genommen.
Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes werden keine besonderen Bedenken erhoben.

 

26.  Gemeinde Hohenthann (14.03.2016)

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Von Seiten der Gemeinde Hohenthann werden gegen die Bauleitplanung des Marktes Essenbach keine Einwände erhoben.

 

27.  Markt Ergoldsbach (14.03.2016)

Da Belange des Marktes Ergoldsbach nicht berührt werden, bestehen weder Einwendungen noch Anregungen.

 

28.  Kabel Deutschland (13.04.2016)

Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.

 

29.  Regierung von Niederbayern (17.03.2016)

Der Markt Essenbach beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 11 sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogas“, Unterahrain. Seitens der Belange von Raumordnung und Landesplanung bestehen weiterhin keine Einwände gegen dieses Vorhaben.

 

Abwägung:

Der Markt Essenbach nimmt die o. g. Stellungnahmen zur Kenntnis und geht davon aus, dass die o. g. Träger öffentlicher Belange durch die Planung nicht berührt werden.

 

30.  Bund Naturschutz (11.04.2016)

Nach den uns vorliegenden Planunterlagen stimmen wir dem o. g. Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie der Änderung des Flächennutzungsplans zu.

 

Zur Einbindung in die Landschaft ist eine intensivere Eingrünung mit heimischen Sträuchern herzustellen.

 

Abwägung:

Der Markt Essenbach nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die im Bebauungsplan befindliche Eingrünung entspricht den Darstellungen der Genehmigungsplanung und der damaligen Abstimmung mit der UNB des LRA Landshut und wurde so verwirklicht. Die Untere Naturschutzbehörde hat keine Einwendungen im Verfahren geltend gemacht und geht somit mit der eingetragenen Eingrünung konform.

 

31.  Staatliches Bauamt Landshut (04.04.2016)

Von Seiten des Staatlichen Bauamts Landshut bestehen keine Einwände.

 

Sonstige fachliche Information und Empfehlung:

Der Zufahrtsbereich des Privatweges in die Staatsstraße St 2074 ist in Länge und Breite so zu gestalten, dass auf dem Privatweg ein einbiegendes und ein ausbiegendes Zulieferfahrzeug zur Biogasanlage nebeneinander Platz finden.

 

Die Befahrbarkeit ist mit entsprechenden Schleppkurven nachzuweisen.

 

Weiterhin ist die entstehende Verkehrsfläche auf eine Länge von 50 m bituminös oder gleichwertig zu befestigen.

 

Abwägung:

Der Markt Essenbach nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Wie bereits in der ersten Abwägung beschrieben, wurde mit dem Staatlichen Bauamt Landshut vereinbart, dass in der nächsten gemeinsamen Verkehrsschau die Ausfahrtssituation noch einmal vor Ort erläutert wird. Da der Privatweg keine Erschließungsstraße ist und dieser Weg sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet, ist er nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Der Privatweg hat im Zufahrtbereich der Staatsstraße 2074 eine Einfahrtsbreite von 13 Meter und ist betoniert.

 

32.  Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde (06.04.2016)

Hier wird nochmals auf unsere Stellungnahme vom 24.11.2015 verwiesen.

 

Stellungnahme vom 24.11.2015:

Sowohl in der Planzeichnung als auch in den Festsetzungen durch Text ist es nicht ausreichend lediglich ein Sondergebiet festzusetzen.

Hier ist auch die Zweckbestimmung( Biogas ) festzusetzen.

Im Rahmen der Festsetzungen durch Text muss zwingend gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO die Art die Nutzung festgesetzt werden.

 

Abwägung:

Der Markt Essenbach nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. In der Planzeichnung wird auf redaktionellem Weg das Planzeichen SO mit der in der Zeichenerklärung versehenen Zweckbestimmung ergänzt.

 

 

Beschluss: 21:0

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Biogas“, Unterahrain wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Plan erhält das Fassungsdatum vom 26.04.2016. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht vom 26.04.2016 wird gebilligt.

 

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21

 

Architekt Emmel  ist beratend anwesend.