Sitzung: 26.04.2016 Marktgemeinderat
Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Bekanntmachung vom
29.02.2016 wurde die Öffentlichkeit über die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert. Diese fand vom 10.03.2016 bis 12.04.2016
statt. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Von der Öffentlichkeit sind
keine Stellungnahmen eingegangen.
Es wird davon Kenntnis
genommen, dass im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der
Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
Folgende
Träger öffentlicher Belange wurden im Verfahren beteiligt, haben jedoch keine
Stellungnahme abgegeben oder nicht geantwortet:
1.
Regionaler
Planungsverband
2.
Landratsamt
Landshut - Untere Naturschutzbehörde
3.
Gemeinde
Niederaichbach
4.
Bayernwerk
AG
5.
Markt
Essenbach – Bautechnik
6.
Landratsamt
Landshut - Wasserrecht
7.
Landratsamt
Landshut – Abfallwirtschaft
8.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege
9.
Amt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut
10. Dt. Telekom AG
11. Kreisbrandrat Thomas Loibl
12. Markt Ergolding
13. Verwaltungsgemeinschaft Wörth/Isar
14. Wasserwirtschaftsamt Landshut
Der Markt Essenbach geht davon
aus, dass bei den o.g. Trägern öffentliche Belange durch die Planung nicht
berührt werden.
Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen
abgegeben, jedoch ohne Einwände oder Änderungshinweise zur Planung:
15. Stadt Landshut (16.03.2016)
Von der Änderung des
Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 11 wird ohne Erinnerung Kenntnis
genommen.
16. Vodafone GmbH (29.03.2016)
Gegen die im Betreff genannte
Maßnahme bestehen keine Einwände. In dem von Ihnen angefragten Bereich befinden
sich keine Anlagen der Vodafone GmbH.
17. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Landshut (31.03.2016)
Keine
Äußerung.
18. Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt
(22.03.2016)
Keine Einwände aus hygienischer Sicht.
19. Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz
AG (24.03.2016)
Von Seiten der
Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG bestehen keine Einwände gegen die
Entwürfe vom 16.02.2016 des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes.
20. Landratsamt Landshut – SG 44
Bauleitplanung (16.03.2016)
Keine Äußerung.
21. Energieversorgung Ergolding -
Essenbach (21.03.2016)
Gegen den
Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Sondergebiet Biogas“ besteht von Seiten der
Energieversorgung Ergolding - Essenbach GmbH kein Einwand.
22. Landratsamt Landshut -
Immissionsschutz (16.03.2016)
Keine
Einwände. Die immissionsschutztechnische Verträglichkeit wurde durch ein
Fachgutachten im Genehmigungsverfahren eingehender untersucht.
23. Zweckverband zur Wasserversorgung der
Isar-Gruppe 1 (14.03.2016)
Gegen die
Aufstellung des Bebauungsplans bestehen grundsätzlich keine Einwendungen.
Eigene Planungen und Maßnahmen sind von dem Vorhaben nicht berührt.
24. Amt für Ländliche Entwicklung
Niederbayern (06.04.2016)
Im
Auftrag von Herrn Ltd. Baudirektor Josef Reidl teile ich Ihnen mit, dass gegen
die o.a. Planungen keine Einwände erhoben werden. Die betroffenen Flurstücke
sind an keinem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligt.
25. Bayerischer Bauernverband (05.04.2016)
Wir haben Rücksprache mit dem
zuständigen Ortsverband genommen.
Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes werden keine besonderen Bedenken
erhoben.
26. Gemeinde Hohenthann (14.03.2016)
Belange der Gemeinde sind
hiervon nicht betroffen.
Von Seiten der Gemeinde
Hohenthann werden gegen die Bauleitplanung des Marktes Essenbach keine Einwände
erhoben.
27. Markt Ergoldsbach (14.03.2016)
Da Belange des Marktes
Ergoldsbach nicht berührt werden, bestehen weder Einwendungen noch Anregungen.
28.
Kabel
Deutschland (13.04.2016)
Wir teilen Ihnen mit, dass die
Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine
Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine
Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von
Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.
29.
Regierung
von Niederbayern (17.03.2016)
Der Markt Essenbach
beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 11 sowie
die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogas“, Unterahrain.
Seitens der Belange von
Raumordnung und Landesplanung bestehen weiterhin keine Einwände gegen dieses
Vorhaben.
Abwägung:
Der Markt Essenbach nimmt die
o. g. Stellungnahmen zur Kenntnis und geht davon aus, dass die o. g. Träger
öffentlicher Belange durch die Planung nicht berührt werden.
30. Bund Naturschutz (11.04.2016)
Nach den uns vorliegenden
Planunterlagen stimmen wir dem o. g. Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie
der Änderung des Flächennutzungsplans zu.
Zur Einbindung in die
Landschaft ist eine intensivere Eingrünung mit heimischen Sträuchern
herzustellen.
31. Staatliches Bauamt Landshut
(04.04.2016)
Von Seiten
des Staatlichen Bauamts Landshut bestehen keine Einwände.
Sonstige
fachliche Information und Empfehlung:
Der
Zufahrtsbereich des Privatweges in die Staatsstraße St 2074 ist in Länge und
Breite so zu gestalten, dass auf dem Privatweg ein einbiegendes und ein
ausbiegendes Zulieferfahrzeug zur Biogasanlage nebeneinander Platz finden.
Die
Befahrbarkeit ist mit entsprechenden Schleppkurven nachzuweisen.
Weiterhin
ist die entstehende Verkehrsfläche auf eine Länge von 50 m bituminös oder
gleichwertig zu befestigen.
Abwägung:
Der Markt Essenbach nimmt die
Stellungnahmen mit den Nrn. 30 und 31 zur Kenntnis. Die Stellungnahmen sind
bereits gleichlautend im Bebauungsplanverfahren. Deshalb werden die
Stellungnahmen dort behandelt.
Von den folgenden Trägern
öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben mit Einwänden oder
Änderungshinweisen zur Planung:
32. Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde
(05.04.2016)
Es wird hiermit erneut auf die
Nr. 1 unserer Stellungnahme vom 24.11.2015 verwiesen, wonach in der
Planzeichnung das Planzeichen SO mit der in der Zeichenerklärung versehenen
Zweckbestimmung zu ergänzen ist. Dies kann auf redaktionellem Wege erfolgen.
Abwägung:
Der Markt Essenbach nimmt die
Stellungnahme zur Kenntnis. In der Planzeichnung wird auf redaktionellem Weg
das Planzeichen SO mit der in der Zeichenerklärung versehenen Zweckbestimmung
ergänzt.
Beschluss: 21:0:
Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch
Deckblatt Nr. 11 mit der Begründung und dem Umweltbericht wird festgestellt.
Die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht erhält das Fassungsdatum vom 26.04.2016.