Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit Bekanntmachung vom 29.02.2016 wurde die Öffentlichkeit über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert. Diese fand vom 10.03.2016 bis 12.04.2016 statt. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Es wird davon Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden im Verfahren beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme abgegeben oder nicht geantwortet:

 

1.    Regionaler Planungsverband

2.    Landratsamt Landshut - Untere Naturschutzbehörde

3.    Gemeinde Niederaichbach

4.    Bayernwerk AG

5.    Markt Essenbach – Bautechnik

6.    Landratsamt Landshut - Wasserrecht

7.    Landratsamt Landshut – Abfallwirtschaft

8.    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

9.    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut

10.  Dt. Telekom AG

11.  Kreisbrandrat Thomas Loibl

12.  Markt Ergolding

13.  Verwaltungsgemeinschaft Wörth/Isar

14.  Wasserwirtschaftsamt Landshut

 

Der Markt Essenbach geht davon aus, dass bei den o.g. Trägern öffentliche Belange durch die Planung nicht berührt werden.

 

Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben, jedoch ohne Einwände oder Änderungshinweise zur Planung:

 

15.  Stadt Landshut (16.03.2016)

Von der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 11 wird ohne Erinnerung Kenntnis genommen.

 

16.  Vodafone GmbH (29.03.2016)

Gegen die im Betreff genannte Maßnahme bestehen keine Einwände. In dem von Ihnen angefragten Bereich befinden sich keine Anlagen der Vodafone GmbH.

 

17.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut (31.03.2016)

Keine Äußerung.

18.  Landratsamt Landshut - Gesundheitsamt (22.03.2016)

Keine Einwände aus hygienischer Sicht.

 

19.  Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG (24.03.2016)

Von Seiten der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG bestehen keine Einwände gegen die Entwürfe vom 16.02.2016 des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes.

 

20.  Landratsamt Landshut – SG 44 Bauleitplanung (16.03.2016)

Keine Äußerung.

 

21.  Energieversorgung Ergolding - Essenbach (21.03.2016)

Gegen den Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Sondergebiet Biogas“ besteht von Seiten der Energieversorgung Ergolding - Essenbach GmbH kein Einwand.

 

22.  Landratsamt Landshut - Immissionsschutz (16.03.2016)

Keine Einwände. Die immissionsschutztechnische Verträglichkeit wurde durch ein Fachgutachten im Genehmigungsverfahren eingehender untersucht.

 

23.  Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe 1 (14.03.2016)

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen grundsätzlich keine Einwendungen. Eigene Planungen und Maßnahmen sind von dem Vorhaben nicht berührt.

 

24.  Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern (06.04.2016)

Im Auftrag von Herrn Ltd. Baudirektor Josef Reidl teile ich Ihnen mit, dass gegen die o.a. Planungen keine Einwände erhoben werden. Die betroffenen Flurstücke sind an keinem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligt.

 

25.  Bayerischer Bauernverband (05.04.2016)

Wir haben Rücksprache mit dem zuständigen Ortsverband genommen.
Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes werden keine besonderen Bedenken erhoben.

 

26.  Gemeinde Hohenthann (14.03.2016)

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Von Seiten der Gemeinde Hohenthann werden gegen die Bauleitplanung des Marktes Essenbach keine Einwände erhoben.

 

27.  Markt Ergoldsbach (14.03.2016)

Da Belange des Marktes Ergoldsbach nicht berührt werden, bestehen weder Einwendungen noch Anregungen.

 

28.      Kabel Deutschland (13.04.2016)

Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.

 

29.      Regierung von Niederbayern (17.03.2016)

Der Markt Essenbach beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 11 sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogas“, Unterahrain.

Seitens der Belange von Raumordnung und Landesplanung bestehen weiterhin keine Einwände gegen dieses Vorhaben.

 

Abwägung:

Der Markt Essenbach nimmt die o. g. Stellungnahmen zur Kenntnis und geht davon aus, dass die o. g. Träger öffentlicher Belange durch die Planung nicht berührt werden.

 

30.  Bund Naturschutz (11.04.2016)

Nach den uns vorliegenden Planunterlagen stimmen wir dem o. g. Bebauungsplan und Grünordnungsplan sowie der Änderung des Flächennutzungsplans zu.

Zur Einbindung in die Landschaft ist eine intensivere Eingrünung mit heimischen Sträuchern herzustellen.

 

31.  Staatliches Bauamt Landshut (04.04.2016)

Von Seiten des Staatlichen Bauamts Landshut bestehen keine Einwände.

Sonstige fachliche Information und Empfehlung:

Der Zufahrtsbereich des Privatweges in die Staatsstraße St 2074 ist in Länge und Breite so zu gestalten, dass auf dem Privatweg ein einbiegendes und ein ausbiegendes Zulieferfahrzeug zur Biogasanlage nebeneinander Platz finden.

Die Befahrbarkeit ist mit entsprechenden Schleppkurven nachzuweisen.

Weiterhin ist die entstehende Verkehrsfläche auf eine Länge von 50 m bituminös oder gleichwertig zu befestigen.

 

Abwägung:

Der Markt Essenbach nimmt die Stellungnahmen mit den Nrn. 30 und 31 zur Kenntnis. Die Stellungnahmen sind bereits gleichlautend im Bebauungsplanverfahren. Deshalb werden die Stellungnahmen dort behandelt.

 

Von den folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben mit Einwänden oder Änderungshinweisen zur Planung:

 

32.  Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde (05.04.2016)

Es wird hiermit erneut auf die Nr. 1 unserer Stellungnahme vom 24.11.2015 verwiesen, wonach in der Planzeichnung das Planzeichen SO mit der in der Zeichenerklärung versehenen Zweckbestimmung zu ergänzen ist. Dies kann auf redaktionellem Wege erfolgen.

 

Abwägung:

Der Markt Essenbach nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. In der Planzeichnung wird auf redaktionellem Weg das Planzeichen SO mit der in der Zeichenerklärung versehenen Zweckbestimmung ergänzt.

 

 

Beschluss: 21:0:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11 mit der Begründung und dem Umweltbericht wird festgestellt.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht erhält das Fassungsdatum vom 26.04.2016.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21

 

 Architekt Emmel vom Büro EGL ist beratend anwesend.