Beschluss:

 

Der Antrag auf Beschilderung mit Haltverbot wird ebenso wie der Vorschlag der Polizei auf Beschilderung als Gehweg aus grundsätzlichen Erwägungen zur Vermeidung von Präzedenzfällen abgelehnt. Allenfalls sollte im Marktinformationsblatt ein Aufruf zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Gehwegparken in den Siedlungen veröffentlicht werden.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21