Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

 

Im Bereich der Garagenzufahrt ist eine Hochbordabsenkung erforderlich.

Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Dazu ist eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung mit dem Antragsteller zu treffen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Garagenzufahrt ein Kabelverzweiger (KVZ) der Überlandzentrale Wörth befindet. Dieser muss evtl. versetzt werden.

 

Der Antragsteller hat dies mit der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim (ÜZW) abzustimmen. Anfallende Kosten für eine evtl. Versetzung des Kabelverzweigers hat der Antragsteller zu tragen.

 

 

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21