Beschluss:

Da die Grenzbebauung laut Aussage des Antragstellers auf die zulässige Länge von 9,00 m reduziert wurde, wird das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf isolierte Befreiung erteilt und den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der abweichenden Dachform und -neigung zugestimmt. Die Reduzierung der Grenzbebauung wie angegeben ist von der Bauaufsichtsbehörde vor Ort zu prüfen.

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22