Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Änderung des vorgeschriebenen Garagenstandortes und Änderung der Dachform mit der Garage wird zugestimmt. Durch die Änderung des Garagenstandortes von der Westseite auf die Ostseite des Grundstücks ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Dazu ist eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung mit dem Antragsteller zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der neuen Garagenzufahrt eine Straßenlampe befindet. Diese muss evtl. versetzt werden. Der Antragsteller hat dies mit der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim (ÜZW) abzustimmen. Anfallende Kosten für eine evtl. Versetzung der Straßenlampe hat der Antragsteller zu tragen.

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22