Sitzung: 15.03.2016 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Markt Essenbach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen. Die Prüfung der Privilegierung gemäß § 35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut als Genehmigungsbehörde.
Für den Beschluss: 23 |
Gegen den Beschluss: 0 |
Anwesend: 23 |