Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen. Die Prüfung der Privilegierung gemäß § 35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut als Genehmigungsbehörde.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23