Beschluss 17:7:

Auf Antrag von Marktgemeinderatsmitglied Wenninger wird beschlossen, dass bei der Fortführung des Aufstellungsverfahrens von der Möglichkeit, die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 zu verkürzen, nicht Gebrauch gemacht wird, sondern diese bei einem Monat bleibt.

 

Beschluss 24:0:

Der Marktgemeinderat legt die Dachneigung mit maximal 8° fest, dabei ist jede Dachform zulässig.

 

Beschluss 20:4:

Die seitlichen Abstandsflächen werden wie in den Abwägungen erwähnt in den rechtlichen Hinweisen aufgenommen.

 

Beschluss 16:8:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ergänzungen und Änderungen wie vorgetragen mit dem Architekturbüro Miazga vorzunehmen und das Verfahren fortzuführen.

 


Für den Beschluss:  s. u.

Gegen den Beschluss: s. u.

Anwesend: 24