Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung (Bpl.Nr. 41N-86-2006-BAUG) um weitere zwei Jahre nach Art. 69 Abs. 2 BayBO. Der offene Stauraum vor der Doppelgarage beträgt im genehmigten Eingabeplan 5,00 m. Gemäß der Satzung des Marktes Essenbach über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen vom 06.08.1996 beträgt der offene Stauraum bei Pkws jedoch mindestens 5,50 m. Diese Änderung ist im Verlängerungsbescheid mit aufzunehmen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24