Beschluss:

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahmen des Marktes Essenbach vom 30.09. und 22.10.2015 machen wir darauf aufmerksam, dass  unsere Anregung auf Änderung des Standortbogens zu KS 145 nicht aufgenommen wurde, wonach auch in dieser Fläche streng und besonders geschützte Arten vorhanden sind und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus auch hier durchaus erheblich sein wird.

Insofern erscheint für die KS 145 die gleiche Formulierung gerechtfertigt wie in der unmittelbar benachbarten KS 148.

Ebenso wurde bezugnehmend auf  unsere o.g. Stellungnahmen kein Hinweis aufgenommen, dass aufgrund der unmittelbaren Nähe des Ortsteils Oberwattenbach zu den Flächen KS 145 und KS 148 die Belange des Immissionsschutzes während des Abbaus besonders zu berücksichtigen sind. Der Markt Essenbach regt an, dies nachzuholen.

Im Übrigen erhebt der Markt Essenbach keine weiteren Einwendungen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24