Beschluss:

Der Marktgemeinderat schließt sich der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde, dem Straßenbauamt und der Polizei an. Für die Zufahrtsstraße entlang der Kinderkrippe in Ohu wird eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Landshut angeordnet. Die Zeichen 220-10 (Einbahnstraße) und zusätzlich am Ende der Einbahnstraße das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) sind aufzustellen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24