Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid in der dargelegten Form. Die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen. Das Bauvorhaben hat sich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen und darf das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Das Grundstück ist derzeit nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Dazu muss der bestehende Kanal verlängert und ein Revisionsschacht errichtet werden. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung ist anzufertigen.

 


Für den Beschluss:  18

Gegen den Beschluss: 5

Anwesend: 23