Beschluss:

Der Marktgemeinderat schließt sich der Stellungnahme der Polizei an. Die Benzstraße soll gegenüber dem Wirtschaftsweg vorfahrtsberechtigt sein. Der Wirtschaftsweg ist im Kreuzungsbereich von beiden Seiten mit den Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) zu beschildern und zusätzlich mit einer Blockmarkierung zu versehen. Aufgrund der Verkehrssicherheit ist ein weiteres Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) links im Einmündungsbereich zur Staatsstraße 2074 aufzustellen.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23