Beschluss:

Der Marktgemeinderat schließt sich der Stellungnahme der Polizei an. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Höchstgeschwindigkeit “50“ für Pettenkofen im Bereich der Bebauung ist empfehlenswert. Das Zeichen 274-55 (zulässige Höchstgeschwindigkeit “50“) ist von beiden Richtungen aufzustellen.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23