Beschluss:

Der Markt Essenbach stimmt der Bauvoranfrage in der vorgelegten Form zu. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Standortänderung der Garage sowie der Änderung der Dachform (versetztes Pultdach)

mit dem Wohnhaus wird zugestimmt. Durch die Änderung des Garagenstandortes von der Westseite auf die Ostseite des Grundstücks ist eine Gehweg- und Hochbordabsendung erforderlich. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Dazu ist eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung mit dem Antragsteller zu treffen. Ebenso befindet sich im Bereich der neuen Zufahrt eine Straßenlampe. Diese muss evtl. versetzt werden. Der Antragsteller hat dies mit der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim (ÜZW) abzustimmen und die anfallenden Kosten hierfür zu tragen.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23