Architekt Miazga ist beratend anwesend.

 

Vor Eintritt in die Beratung stellt Marktgemeinderatsmitglied Karl-Josef Wenninger einen in der Anlage zur Sitzungsniederschrift beigefügten Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Von Marktgemeinderatsmitglied Peter Ringlstetter wird Antrag auf namentliche Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Wenninger gestellt.

 

Beschluss 17:6:

Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird angenommen.

 

Namentliche Abstimmung über den Antrag von Herrn Wenninger:

 

Für den Antrag stimmten:

Braun, Dumps, Hanglberger, Lackerbauer, Luginger, Rieder, Ringlstetter Ralf, Schorn, Schraml, Spanner, Spierer, Wenninger, Wenzl und Wimmer

 

Gegen den Antrag stimmten:

Heckinger, Hiemer, Hujber, Irlbeck, Lang, Mühlbauer, Neubauer, Ringlstetter Peter und Zellner

 

Der Antrag auf Vertagung ist somit mit 14:9 Stimmen angenommen.

 

Der Erste Bürgermeister gibt zur Information, dass dieser Beschluss möglicherweise rechtswidrig ist und ggf. rechtsaufsichtlich geprüft wird (§ 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat).

 


Für den Beschluss:  s. u.

Gegen den Beschluss: s. u.

Anwesend: 23