Beschluss:

Der Marktgemeinderat verweigert die Erteilung des Einvernehmens zum Antrag auf Vorbescheid. Nach Auffassung des Marktes Essenbach ist eine Privilegierung des Antragstellers nach § 35 BauGB nicht erkennbar. Bei der Verwirklichung des geplanten Vorhabens wäre die Gefahr der Entstehung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung gegeben, da ein rechtserheblicher Bezugsfall geschaffen würde. Die Ausführung des geplanten Bauvorhabens würde die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23