Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachneigung, der abweichenden Wandhöhe tal- und hangseitig, der abweichenden Kniestockhöhe, der Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus und den Garagen, der abweichenden Dacheindeckung, der abweichenden Dachform, Dachdeckung und Dachneigung mit den Garagen wird zugestimmt.

Im Bereich der geplanten Zufahrt von der Bergstraße ist der Hochbord abzusenken. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung mit dem Antragsteller ist zu treffen.

Die Zufahrt über die Bergstraße erfolgt teils über eine gemeindliche Grünfläche.

Diese Fläche ist nach den Regeln der Technik bzw. nach Vorgabe des Marktes Essenbach herzustellen. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender Gestattungsvertrag ist auszufertigen.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 2

Anwesend: 23