Sitzung: 27.10.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 1444/2 (1.130 m²), Gmkg. Mettenbach, kann wegen Entbehrlichkeit nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.
Marktgemeinderatsmitglied Luginger verlässt den Sitzungssaal.
Für
den Beschluss: 23 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |